Persönlich. Neutral. Rechtssicher.

Wir sind gerne für Sie da!

Wir stehen Ihnen als kompetente und neutrale Berater in sämtlichen notariellen Fragen zur Seite. Persönliche Beratung, individuelle Vertragsgestaltung und zügige Vertragsabwicklung gehören für uns selbstverständlich dazu. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin!

Unser Ziel ist der zufriedene Mandant. Deshalb stehen bei uns zentral im Vordergrund:

  • eine umfassende, individuelle und praxisnahe Beratung,
  • Genauigkeit und Zuverlässigkeit,
  • eine schnelle und zügige Abwicklung.

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei liegen in folgenden Bereichen:

  • Immobilienrecht, insbesondere Grundstückskaufverträge,
  • Vermögensnachfolge und Schenkungen,
  • Erbrecht, insbesondere Testamente und Erbverträge,
  • Familienrecht, insbesondere Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen,
  • Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere Unternehmensgründung, -kauf und -nachfolge,
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Tipp

Notarielle Online-Verfahren

03.08.2024

Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.

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News

Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet

11.06.2025

Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Koblenz warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilien-kaufverträgen.

Verlorenes Vertrauen – Wie widerrufe ich eine Vorsorgevollmacht?

23.04.2025

Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist?